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Unter dem Begriff „Dokumenteninkasso“ versteht man im weiteren Sinn den Einzug des vom Käufer geschuldeten Exporterlöses durch eine Bank (Einreicherbank) gegen Aushändigung der Dokumente, die die Warenlieferung repräsentieren.
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Im Gegensatz zum Akkreditiv übernehmen die beteiligten Banken beim Dokumenteninkasso keine Haftung für die Zahlung/Akzeptierung. Die Bezahlung eines Dokumenteninkassos hängt im Wesentlichen von der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit des Käufers ab. Darüber hinaus spielen devisenrechtliche Bestimmungen sowie politische und wirtschaftliche Verhältnisse des Einfuhrlandes eine wesentliche Rolle.